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Ihre Sicherheit geht vor: Neue Kosmetikvorschriften zum Schutz der Gesundheit

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Warum ist das wichtig?

Bei THB hat Ihre Sicherheit oberste Priorität. Bei Kosmetika dürfen keine Kompromisse hinsichtlich der Gesundheit eingegangen werden. Deshalb verfolgen wir die neuen Vorschriften der Europäischen Kommission aufmerksam, um sicherzustellen, dass unsere Produkte für Verbraucher sicher und vertrauenswürdig bleiben.


Was ändert sich in der EU-Kosmetikverordnung?

Die Europäische Kommission aktualisiert die Kosmetikverordnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1223/2009, um einen besseren Verbraucherschutz zu gewährleisten. Der neue Verordnungsentwurf führt Beschränkungen für die Verwendung von zwölf spezifischen Inhaltsstoffen in Kosmetika ein.


Welche Inhaltsstoffe werden überprüft?

  • Benzyl Salicylate – Duftstoff

  • Triphenyl Phosphate – wird in Nagellacken und Haarprodukten verwendet

  • Ammonium Silver Zinc Aluminium Silicate – wird in Farbkosmetik verwendet

  • Aluminium – oft in Deodorants enthalten

  • Water-soluble zinc salts – wird z.B. in Antischuppenshampoos verwendet

  • Acetylated Vetiver Oil – Duftstoff

  • Citral – Zitrusduftstoff

  • HC Blue No. 18

  • HC Red No. 18

  • HC Yellow No. 16 – Inhaltsstoffe von Haarfärbemitteln

  • Hydroxypropyl p-phenylenediamine und sein Dihydrochloridsalz – ein Bestandteil von Haarfärbemitteln

  • DHHB (Diethylamino Hydroxybenzoyl Hexyl Benzoate) – UV-Filter, der in Sonnenschutzmitteln verwendet wird


Was ist der Zweck dieser Änderung?

Ziel dieser Änderungen ist der Schutz der Haut, der Gesundheit und des Wohlbefindens der Verbraucher. Einige Inhaltsstoffe können Allergien, Reizungen oder andere Gesundheitsrisiken auslösen. Daher führt die EU strengere Beschränkungen oder sogar Verbote ein, um Kosmetika noch sicherer zu machen.


Was bedeuten die bevorstehenden Änderungen?

  • Mehr Transparenz bei Inhaltsstoffen

  • Umfassendere Tests vor der Produkteinführung

  • Sicherere Formeln, die das Risiko von Reizungen reduzieren

  • Verpflichtung der Kosmetikunternehmen zur Einhaltung neuer Standards


Unser Engagement

Bei THB halten wir uns an höchste Sicherheitsstandards und halten uns stets über neue Vorschriften auf dem Laufenden. Ob Duftstoffe, Farbstoffe oder UV-Filter – wir gehen keine Kompromisse ein. Sollte ein Inhaltsstoff Bedenken aufwerfen, informieren wir Sie über Produktänderungen oder Rückrufe.


Zusammenfassung

Diese Veränderungen sind ein Schritt in die richtige Richtung. Die Kosmetikindustrie entwickelt sich nicht nur weiter, um gut auszusehen, sondern auch, um Gesundheit und Umwelt zu schonen. Wie immer werden bei der Sicherheit keine Kompromisse eingegangen.


Quellen und zusätzliche Ressourcen

  • Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel

  • Entwurf zur Änderung kosmetischer Inhaltsstoffe – Europäische Kommission

  • SCCS – Wissenschaftliches Gutachten zur Sicherheit von Diethylaminhydroxybenzoylbenzoat – S83

  • Was ist DHHB und warum wird es untersucht? Es bestehen Bedenken hinsichtlich des Vorhandenseins von DnHexP (Phthalat) als unvermeidbarem Kontaminanten bei der Herstellung von DHHB und dessen Zusammenhang mit potenziellen Gesundheitsrisiken, einschließlich Reproduktionstoxizität und endokriner Störungen.


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