Chemikalienverordnung, Änderungen und Vereinfachung bestimmter Anforderungen und Verfahren für chemische Produkte
- annolim

- 5. Aug.
- 2 Min. Lesezeit

Am 8. Juli 2025 veröffentlichte die Europäische Kommission ihren Omnibus-Vorschlag – KOM (2025) 531 endgültig –, der gezielte Änderungen an mehreren grundlegenden EU-Verordnungen vorsieht. Ziel: Reduzierung des Regulierungsaufwands, ohne die strengen EU-Standards für Mensch und Umwelt zu schwächen. Dieser Vorschlag ist Teil der EU-Agenda für bessere Rechtsetzung und steht im Einklang mit der Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit (CSS) und dem europäischen Grünen Deal.
Warum diese Änderungen wichtig sind
Durch die Modernisierung der bestehenden Gesetzgebung möchte die EU:
Sichere, nachhaltig konzipierte Chemikalien fördern
Unnötige Compliance-Hürden, insbesondere für KMU, minimieren
Digitalisierung und Transparenz in der Lieferkette verbessern
Das Vorsorgeprinzip und hohe Sicherheitsstandards aufrechterhalten
Wichtige Änderungen durch Verordnung
Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel
Vorgeschlagene Änderung Referenz: KOM (2025) 531 endgültig, Kapitel II, Artikel 2
Zu den wichtigsten Updates gehören:
Modernisierung des CMR-Ausnahmeverfahrens mit definierten wissenschaftlichen Kriterien und klaren Zeitvorgaben.
Abschaffung der Voranmeldung für Nanomaterialien gemäß Artikel 16; Sicherheitsdaten werden nun in der Produktinformationsdatei (PIF) konsolidiert.
Verbesserte Verfahren zur Aktualisierung der Anhänge IV–VI (z. B. Farbstoffe, Konservierungsmittel, UV-Filter).
Die Glossaranforderung (Artikel 33) wurde durch die Nomenklatur der CosIng-Datenbank ersetzt.
Einführung von Übergangsmaßnahmen zur Umsetzung neuer Inhaltsstoffbeschränkungen.
Hinweis zur Regulierung: Dies steht im Einklang mit Artikel 1 und 2 der vorgeschlagenen Überarbeitung und unterstützt die Ziele der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 in der geänderten Fassung.
CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Vorgeschlagene Änderung Referenz: KOM (2025) 531 endgültig, Kapitel I, Artikel 1–5
Wichtige Änderungen:
Anpassbare Kennzeichnungsvorschriften ersetzen die vorgeschriebene Formatierung (Anhang I, Abschnitte 1.2 und 1.3)
Neue Bestimmungen für Kleinverpackungen und Zapfsäulen
Digitale Optionen für Kennzeichnung und Kontaktdaten im Einklang mit der EU-Digitalstrategie
Vereinfachung der Gefahrenkommunikation in der Werbung zur Vermeidung von Redundanzen (Artikel 48)
Hinweis zur Regulierung: Diese Änderungen sollen die Kommunikation straffen und gleichzeitig die Klarheit und Gefahrensichtbarkeit gemäß Artikel 17–33 der ursprünglichen CLP-Verordnung bewahren.
Düngeprodukteverordnung (EU) 2019/1009
Änderungsvorschlag: KOM(2025) 531 endgültig, Kapitel III, Artikel 6–8
Wichtigste Vorschläge:
Streichung der erweiterten REACH-Registrierungspflichten für Düngemittel (Artikel 34)
Beschleunigte Zulassungsverfahren für mikrobielle Pflanzenbiostimulanzien gemäß Anhang I
Verpflichtende digitale Dokumentation und Erklärungen zur harmonisierten Konformität
Hinweis: Diese Änderungen vereinfachen den grenzüberschreitenden Marktzugang gemäß der Verordnung (EU) 2019/1009 und stehen im Einklang mit den REACH-Vereinfachungszielen (Verordnung (EG) Nr. 1907/2006).
Ein Gewinn für Innovation, Nachhaltigkeit und Sicherheit
Der Vorschlag unterstützt das Ziel der Europäischen Kommission, den Verwaltungsaufwand zu verringern, indem er:
25% für alle Unternehmen
35% für KMU
Ziel ist es, einen widerstandsfähigeren, wettbewerbsfähigeren und nachhaltigeren Binnenmarkt zu fördern – ohne die Grundprinzipien der Chemikaliensicherheit und des Umweltschutzes zu schwächen.
Wir bei THB sind davon überzeugt, dass regulatorischer Fortschritt mit Sicherheit, Wissenschaft und Verantwortung einhergehen muss. Ob Sie Kosmetika herstellen, Chemikalien klassifizieren oder nachhaltige Pflanzenstoffe entwickeln – wir helfen Ihnen, konform, informiert und zukunftsfähig zu bleiben.
Benötigen Sie Unterstützung bei der Vorbereitung auf die neue Regulierungslandschaft?
Kontaktieren Sie uns für fachkundige Unterstützung bei Regulierungsstrategien und Sicherheitsbewertungen.
© 2025 THB. Alle Rechte vorbehalten.





Kommentare